Bestattungen im Lockdown

Ab Mittwoch, den 16.12.2020 geltenden verschärfte Ausgangsbeschränkungen in der Corona-Pandemie, damit ändern sich auch die Regelungen für Bestattungen im Kirchen- und Gemeindefriedhof Lengdorf.

Diese dürfen nur im engsten Familienkreis stattfinden. Der "engste Familienkreis" umfasst jedenfalls Verwandte und Verschwägerte des Verstorbenen im ersten und zweiten Grad sowie den Ehegatten/Lebenspartner beziehungsweise nichtehelichen Lebensgefährten des Verstorbenen. Insgesamt dürfte dieser Kreis im Regelfall nicht mehr als 25 Trauergäste umfassen. Dabei muss der Mindestabstand von 1,5 Metern auch im Freien eingehalten werden. Es gilt Maskenpflicht. Außerhalb einer Bestattung gilt aktuell nur dann eine Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Stand: 15.12.2020