Wichtiger Aufruf: Ausnahmen von den Einreisebeschränkungen für systemrelevante Betriebe und deren MitarbeiterInnen
Von den aufgrund der Einstufung von Tschechien und Tirol als Virusvariantengebiet ab 14.02.2021 geltenden Einreisebeschränkungen können nach einer Mitteilung des Bundesministeriums des Innern (BMI) nur in sehr begrenztem Umfang Ausnahmen für Grenzgänger zugelassen werden.
Insbesondere sind folgende Berufsgruppen betroffen: